Betrieblicher Ersthelfer

Pro Life

Die Pro Life GmbH ist von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) bundesweit ermächtigt Erste-Hilfe-Ausbildungen und Erste-Hilfe-Fortbildungen in Betrieben sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durchzuführen. Die Lehrgangsgebühren werden nach folgenden Vorgaben von den Unfallversicherungsträgern übernommen.

Wie viele betriebliche Ersthelfer werden benötigt?

Die Mindestanzahl der Betriebsersthelfer ist in der DGUV Vorschrift 1 §26 geregelt. Betriebe mit 2 bis zu 20 Versicherten benötigen einen betrieblichen Ersthelfer.

Bei Unternehmen mit mehr als 20 Versicherten gelten die folgenden Regeln:
• in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Versicherten
• in sonstigen Betrieben: 10 % der Versicherten

Von der Zahl der Betriebsersthelfer kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden. Detaillierte Auskunft dazu erhält man bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Die Schulungsgebühr für das Kalenderjahr 2024 ist durch die Unfallversicherungsträger auf 42,00€ p. P. festgesetzt worden. Die Gebühr kann bei Vorlage des entsprechenden Formulars direkt über diesen abgerechnet werden.

Inhouse-Schulungen

Einzelpersonen dürfen sich gerne für die Erste-Hilfe-Ausbildung, die an allen Standorten angeboten wird, per Email anmelden. Eine Übersicht über die Schulungsorte befindet sich oben im Menü unter Filialen. Für den Besuch der Veranstaltung ist eine Anmeldung notwendig. Neben dem hier bereitgestellten Abrechnungsformular wird zur Buchung der gewünschte Schulungsort und -termin benötigt. Weiterführende Informationen zu den Abrechnungsformularen sind in der blauen Infobox zu finden. Die Kontaktdaten, für die Zusendung der Anmeldung oder für weitere Fragen, stehen unten auf dieser Seite.

Für Gruppen ab 12 Personen* wird sowohl die Erste-Hilfe-Ausbildung als auch die Erste-Hilfe-Fortbildung als Inhouse-Schulung angeboten. Die Erste-Hilfe-Ausbildung steht grundsätzlich allen betrieblichen Ersthelfern offen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung ist die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder Erste-Hilfe-Fortbildung vor nicht mehr als zwei Jahren. Neben den verbindlichen Lehrgangsinhalten können auf Wunsch zusätzlich betriebsbezogene Inhalte vermittelt werden. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen pro Schulung.

Um Wunschtermine realisieren zu können wird ein Vorlauf von ca. 14 Tagen benötigt. Kurzfristige Schulungstermine sind nach Verfügbarkeit möglich.

* Von den Angaben zur Schulungsgebühr kann in zwei unterschiedlichen Fällen abgewichen werden. Einerseits falls die Anfahrt für den Dozenten so weit ist, dass eine Übernachtung erforderlich wird, dann wird eine Pauschale in Höhe von 100€ zusätzlich berechnet. Zudem sind Schulungen außerhalb Deutschlands von diesem Angebot ausgenommen. Andererseits übernehmen wir auch Schulungen für kleinere Gruppen, stellen dann aber die Differenz zur Mindestteilnehmerzahl in Rechnung.

Für alle Schulungen ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Diese kann über die hier bereitgestellte Lehrgangsanmeldung erfolgen. Alternativ kann auch das Abrechnungsformular des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Anmeldung genutzt werden. In diesem Fall muss zusätzlich der gewünschte Schulungsort und -termin inkl. Uhrzeit angegeben werden. Die Unterlagen können per Mail oder Fax an die unten angegebenen Kontaktdaten gesendet werden.

Abweichend gilt für Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), dass das Abrechnungsformular im Vorfeld bei der BGN beantragt werden muss. Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stimmen bitte zuerst einen Schulungstermin ab und müssen dann über das Online-Anmeldeverfahren bei der BGW eine Kostenübernahme beantragen. Auch die Versicherten der Unfallkasse Baden-Württemberg dürfen zur Abrechnung nur das Formular dieses Unfallversicherungsträgers nutzen. Die Versicherten der anderen Unfallkassen erhalten nach der dortigen Meldung entweder einen Gutschein für die Schulung oder eine Genehmigung der Kostenübernahme, die am Schulungstag vorgelegt bzw. zur Abrechnung benötigt wird.

Kontaktdaten

Telefon: 0201 74 74 74 1
Fax: 0201 74 74 74 2