Erste-Hilfe-Schulung für den Führerscheinerwerb

Pro Life

Zum Erwerb des Führerscheins wird eine Erste-Hilfe-Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten benötigt. Dieser Kurs ist für alle Führerscheinklassen gültig und wird in unseren bundesweiten Filialen nach den Richtlinien der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) angeboten.

In der eintägigen Schulung werden die wichtigsten Themen der Ersten Hilfe absolviert. Ein aufgeschlossenes Team, realitätsnahe Beispiele und praktische Übungen erleichtern das Erlernen der Notfallmaßnahmen.

Zur Auffrischung der Inhalte der Erste-Hilfe-Schulung sind Gäste herzlich Willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos, sofern keine Bescheinigung benötigt wird. Die Platzvergabe erfolgt vor Ort nach Verfügbarkeit.

Einen Überblick über alle Schulungsorte finden Sie im Menü unter Filialen.

Informationen zum Verkehrssehtest

Nach den Richtlinien der Fahrerlaubnisverordnung (FeV §12) muss zum Erwerb des Führerscheins ein Sehtest von einer amtlich anerkannten Sehteststelle vorgelegt werden. Der Sehtest für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T kann in allen Filialen der Pro Life GmbH durchgeführt werden.

Bei dem Verkehrssehtest wird die Tagessehschärfe gemessen. Beide Augen müssen mit oder ohne Sehhilfe mindestens ein Sehvermögen von 70% (Visusstufe 0,7) erreichen, um den Sehtest zu bestehen. Wenn regelmäßig eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, muss die Brille mitgebracht oder die Kontaktlinsen für den Sehtest eingesetzt sein.

Die Sehtestbescheinigung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Zum Erwerb des Führerscheins der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich, dass von einem Augenarzt angefertigt werden muss und nicht in den Filialen erworben werden kann.

Informationen zu den biometrischen Passbildern

Für den Antrag auf Fahrerlaubnis werden aktuelle biometrische Passbilder nach den Vorgaben der Bundesdruckerei benötigt. Die meisten Filialen der Pro Life GmbH haben ein entsprechendes Angebot.

Für Brillenträger ist kein Foto mit Brille erforderlich. Die behördliche Angabe zur Sehhilfe ist im Text des Führerscheins vermerkt und nicht abhängig vom Foto. Für die Erstellung der biometrischen Passbilder müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein, sodass bei Reflexionen auf dem Brillenglas ein Passbild ohne Brille vorzuziehen ist.

Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig, dabei muss das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein.

Antrag auf Ersatzbescheinigung für eine Erste-Hilfe-Schulung

Eine Ersatzbescheinigung kann über das hier bereitgestellte Formular beantragt werden. Eine Ersatzbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Kursbesuch nicht länger als zwei Kalenderjahre zurückliegt. Auf dem Formular ist der Vorgang detailliert beschrieben. Das Formular ist als ausfüllbares PDF hinterlegt und kann per Mail, Fax oder Brief versandt werden. Alle Kontaktdaten sowie die Bankverbindung zur Bezahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ finden Sie auf dem Formular.