Betrieblicher Ersthelfer
Betriebsersthelfer werden überall gebraucht
Die Pro Life GmbH ist von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) landesweit ermächtigt Aus- und Fortbildungen in Betrieben sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durchzuführen. Die Lehrgangsgebühren werden nach folgenden Vorgaben von dem Unfallversicherungsträger übernommen.
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
Die Mindestanzahl der Ersthelfer ist in der DGUV Vorschrift 1 §26 geregelt. Betriebe mit bis zu 20 Versicherten benötigen einen Ersthelfer.
Bei Unternehmen mit mehr als 20 Versicherten gelten die folgenden Regeln:
• In Verwaltung und Handel: 5% der Versicherten.
• In sonstigen Betrieben: 10 % der Versicherten.
Von der Zahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung des individuellen Gefährdungspotentials abgewichen werden.
Die Schulungsgebühr für das Kalenderjahr 2023 ist durch die Unfallversicherungsträger auf 37,04€ p. P. festgesetzt worden. Die Gebühr kann bei Vorlage des entsprechenden Formulars auch direkt über diesen abgerechnet werden.
Inhouse-Schulungen
Für Gruppen ab 10 Teilnehmer* wird sowohl die Erste-Hilfe-Ausbildung als auch die Erste-Hilfe-Fortbildung als Inhouse-Schulung angeboten. Außer den Schulungsgebühren für die Teilnehmer entstehen keine zusätzlichen Kosten. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fortbildung ist die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung vor nicht mehr als zwei Jahren. Neben den verbindlichen Lehrgangsinhalten können auf Wunsch auch betriebsbezogene Inhalte vermittelt werden. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen pro Schulung. Bitte beachten Sie, dass wir eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen benötigen, um Ihren Wunschtermin zu realisieren. Kurzfristige Schulungstermine sind nach Verfügbarkeit möglich.
* Von der Mindestteilnehmerzahl kann in zwei unterschiedlichen Fällen abgewichen werden. Einerseits falls die Anfahrt für den Dozent so weit ist, dass z. B. eine Übernachtung erforderlich wird, dann erhöht sich die Mindestteilnehmerzahl auf 15 Personen. Infolgedessen sind Schulungen außerhalb Deutschlands von diesem Angebot ausgenommen. Andererseits übernehmen wir auch Schulungen für kleinere Gruppen, stellen dann aber die Differenz zur Mindestteilnehmerzahl in Rechnung.
Für alle Schulungen ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür die hier bereitgestellte Lehrgangsanmeldung. Sofern Ihnen das Anmeldeformular Ihres Unfallversicherungsträgers bereits vorliegt, können Sie uns auch dieses per Mail oder Fax unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und des gewünschten Schulungsortes und -termins (Datum und Uhrzeit) zukommen lassen.
Abweichend gilt für Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), dass das Lehrgangsformular im Vorfeld von Ihnen bei Ihrer Berufsgenossenschaft beantragt werden muss. Auch Versicherte der Unfallkasse Baden-Württemberg dürfen zur Abrechnung nur das Formular Ihres Unfallversicherungsträgers nutzen. Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stimmen bitte zuerst einen Schulungstermin ab und müssen dann über das Online-Anmeldeverfahren bei der BGW eine Kostenübernahme beantragen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.