Erste Hilfe am Kind

Pro Life

Die Welt unserer Kinder ist sehr spannend …

Die Pro Life GmbH ist von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) bundesweit ermächtigt Erste-Hilfe-Ausbildungen und Erste-Hilfe-Fortbildungen in Betrieben sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durchzuführen. Die Lehrgangsgebühren werden nach den folgenden Vorgaben von den Unfallversicherungsträgern übernommen.

Die Mindestanzahl der Ersthelfer ist in der DGUV Vorschrift 1 §26 geregelt.

In Kindertageseinrichtungen muss ein Ersthelfer je Kindergruppe ausgebildet sein. In Bildungseinrichtungen sind es 5% der Versicherten (für Schulen gelten zudem länderspezifische Regelungen).
Von der Zahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation, des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

Diese Schulung muss alle zwei Jahre wiederholt werden, damit der Status des Ersthelfers aufrecht erhalten bleibt.

Die Schulungsgebühr für die „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ für das Kalenderjahr 2024 ist durch die Unfallversicherungsträger auf 42,00€ p. P. festgesetzt worden. Die Gebühr kann bei Vorlage des entsprechenden Formulars auch direkt über diesen abgerechnet werden.

…birgt aber auch viele Gefahren!

Inhouse-Schulungen

Die Erste Hilfe am Kind Schulung wird in der Filiale in Essen regelmäßig einmal im Monat angeboten. Eltern und Familienangehörige sind herzlich Willkommen.

18.04.2024
16.05.2024
20.06.2024
18.07.2024
15.08.2024
19.09.2024
17.10.2024
21.11.2024
19.12.2024

Schulungszeit: 09.00 bis 16.30 Uhr
Schulungsort: Kettwiger Straße 3, 45127 Essen (1. Etage)

Zu der Ersten Hilfe am Kind Schulung ist eine Anmeldung erforderlich. Das benötigte Formular ist hier bereitgestellt.

Pro Life
Ab 12 Teilnehmern* wird die Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder auch als Inhouse-Schulung angeboten. Neben den verbindlichen Lehrgangsinhalten können auf Wunsch zusätzlich betriebsbezogene Inhalte vermittelt werden. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen pro Schulung.

Um Wunschtermine realisieren zu können wird ein Vorlauf von ca. 14 Tagen benötigt. Kurzfristige Schulungstermine sind nach Verfügbarkeit möglich.

*Von den Angaben zur Schulungsgebühr kann in zwei unterschiedlichen Fällen abgewichen werden. Einerseits falls die Anfahrt für den Dozenten so weit ist, dass eine Übernachtung erforderlich wird, dann wird eine Pauschale in Höhe von 100€ zusätzlich berechnet. Zudem sind Schulungen außerhalb Deutschlands von diesem Angebot ausgenommen. Andererseits übernehmen wir auch Schulungen für kleinere Gruppen, stellen dann aber die Differenz zur Mindestteilnehmerzahl in Rechnung.

Für diese Schulung ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Diese kann über die hier bereitgestellte Lehrgangsanmeldung erfolgen. Alternativ kann auch das Abrechnungsformular des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Anmeldung genutzt werden. In diesem Fall muss zusätzlich der gewünschte Schulungsort und -termin inkl. Uhrzeit angegeben werden. Die Unterlagen können per Mail oder Fax an die unten angegebenen Kontaktdaten gesendet werden.

Die Versicherten der Unfallkassen erhalten entweder einen Gutschein oder eine Genehmigung der Kostenübernahme für die Veranstaltung, die am Schulungstag vorgelegt bzw. zur Abrechnung benötigt wird. Die Unfallkasse Baden-Württemberg stellt für die Abrechnung ein spezielles Abrechnungsformular zur Verfügung, dass man direkt dort erhält.

Kontaktdaten

Telefon: 0201 74 74 74 1
Fax: 0201 74 74 74 2