Erste Hilfe am Kind

Pro Life

Die Welt unserer Kinder ist sehr spannend …

Die Pro Life GmbH ist von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) landesweit ermächtigt Aus- und Fortbildungen in Betrieben sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durchzuführen. Die Lehrgangsgebühren werden nach folgenden Vorgaben von dem Unfallversicherungsträger übernommen.

Die Mindestanzahl der Ersthelfer ist in der DGUV Vorschrift 1 §26 geregelt.

In Kindertageseinrichtung muss pro Kindergruppe mindestens eine pädagogische Fachkraft als Ersthelfer ausgebildet sein. Von der Zahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung des individuellen Gefährdungspotentials abgewichen werden.

Diese Schulung muss alle zwei Jahre wiederholt werden, damit der Status des Ersthelfers aufrecht erhalten bleibt.

Die Schulungsgebühr für das Kalenderjahr 2023 ist durch die Unfallversicherungsträger auf 37,04€ p. P. festgesetzt worden. Die Gebühr kann bei Vorlage des entsprechenden Formulars auch direkt über diesen abgerechnet werden.

… birgt aber auch viele Gefahren!

Inhouse-Schulungen

In der Filiale Essen findet regelmäßig jeden Monat eine Schulung statt. Eltern und Familienangehörige sind selbstverständlich herzlich Willkommen.

16.03.2023
20.04.2023
25.05.2023
15.06.2023
20.07.2023
17.08.2023
21.09.2023
19.10.2023
16.11.2023
14.12.2023

Schulungszeit: 09.00 bis 16.30 Uhr
Schulungsort: Kettwiger Straße 3, 45127 Essen (1. Etage)

Zu diesen Kursen ist eine Anmeldung erforderlich. Das benötigte Anmeldeformular finden Sie hier.

Pro Life
Ab 10 Teilnehmern* bieten wir Ihnen diese Erste-Hilfe-Schulung gerne auch direkt in Ihrer Einrichtung an. Neben den verbindlichen Lehrgangsinhalten können auf Wunsch auch betriebsbezogene Inhalte vermittelt werden. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen pro Schulung. Bitte beachten Sie, dass wir eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen benötigen, um Ihren Wunschtermin zu realisieren. Kurzfristige Schulungstermine sind nach Verfügbarkeit möglich.

* Von der Mindestteilnehmerzahl kann in zwei unterschiedlichen Fällen abgewichen werden. Einerseits falls die Anfahrt für den Dozent so weit ist, dass z. B. eine Übernachtung erforderlich wird, dann erhöht sich die Mindestteilnehmerzahl auf 15 Personen. Infolgedessen sind Schulungen außerhalb Deutschlands von diesem Angebot ausgenommen. Andererseits übernehmen wir auch Schulungen für kleinere Gruppen, stellen dann aber die Differenz zur Mindestteilnehmerzahl in Rechnung.

Für diese Schulung ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür die hier bereitgestellte Lehrgangsanmeldung. Sofern Ihnen das Anmeldeformular Ihres Unfallversicherungsträgers bereits vorliegt, können Sie uns auch dieses per Mail oder Fax unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und des gewünschten Schulungsortes und -termins (Datum und Uhrzeit) zukommen lassen.

Abweichend gilt für Versicherte der Unfallkasse Baden-Württemberg, dass nur das Abrechnungsformular dieses Unfallversicherungsträgers genutzt werden darf. Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stimmen bitte zuerst einen Schulungstermin ab und müssen dann über das Online-Anmeldeverfahren bei der BGW eine Kostenübernahme beantragen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Telefon: 0201 74 74 74 1
Fax: 0201 74 74 74 2